forenhaftung – ob das auch für blogs gilt?
Ihr werdets kaum glauben, aber als seinerzeit das Urteil vom OLG Hamburg verkündet wurde, stand der Haus und Hofanwalt des Heise Zeitschriftenverlages grade vor mir und hielt einen Vortrag über E-Mail Sicherheit und deren juristische Auswirkungen in Unternehmen. Der Vortrag als solches war schon sehr interessant. Als der Herr Anwalt dann mittendrin meinte er müsse gleich weg um zum OLG zu tigern und sich anzuhören was man den zu verkünden hätte stiegt die Spannung in der Zuhörergruppe ins unermessliche.
Naja was er denn zu berichten hatte als er wiederkam war nicht mehr so lustig. Mich interessierte es aus zweierleigründen. Zunächst natürlich aus grundsätzlichem, juristischen Interesse was das Internet angeht und dann eben auch nebenher als Forenbetreiber. Das Urteil damals war nicht nur ein Schlag in die Magengrube des Heise Verlags sondern eben auch einer in die Mägen aller Forenadmins.
Da ist es doch sehr beruhigend zu sehen, dass der Heise Verlag derzeit keine Kosten und Mühen scheut dort immer wieder in Berufung zu gehen um das Urteil zu entkräften bzw. zu entschärfen. Wir jedenfalls dürfen gespannt sein.
